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Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

im Rahmen der substanzunterstützten Psychotherapie werden die Kosten für die therapeutischen Gespräche in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

Die begleitende Ketaminbehandlung erfolgt jedoch im Kontext einer sogenannten Off-Label-Therapie und kann daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Einige private Krankenversicherungen erstatten die Kosten ganz oder teilweise, abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen.

In der Regel wird die Ketaminbehandlung im Rahmen einer Behandlungsserie empfohlen und angeboten. Diese umfasst üblicherweise sechs bis zwölf Sitzungen, wobei Umfang und Verlauf individuell an die Bedürfnisse und den therapeutischen Fortschritt angepasst werden.

 

Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Für vertiefende Informationen laden wir Sie herzlich ein, unsere erweiterte Webseite zur substanzunterstützten Psychotherapie zu besuchen.

https://www.ketamintherapie.online

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